Patientenverfügung
Wissenswertes zur Patientenverfügung
Gegenstand der Patientenverfügung sind Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge, insbesondere Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, zur Heilbehandlung und zu ärztlichen Eingriffen.
Neben der Bestimmung der Person, die über solche Maßnahmen entscheiden soll in einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, kann in einer Patientenverfügung der Wille über die Art und Weise ärztlicher Behandlung für den Fall festgehalten werden, dass eine Person hierüber selbst nicht mehr entscheiden kann.


Die Verfügung ist, wie auch die Vorsorgevollmacht freiwillig und formungebunden. Es empfiehlt sich jedoch auch hier die Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Die folgende Aufzählung über einen eventuellen Inhalt einer solchen Verfügung ist ausdrücklich beispielhaft und insbesondere nicht abschließend.
Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen:
- Künstliche Ernährung
- Künstliche Flüssigkeitszufuhr
- Lebenserhaltende Maßnahmen
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Wiederbelebung
- Künstliche Beatmung
- Dialyse
- Fremdblut
Ort der Behandlung/Beistand:
- Sterben zu Hause oder im Krankenhaus
- Kirchlicher/sonstiger Beistand
Ein Tipp für die Praxis
Auch im Rahmen der Patientenverfügung lassen sich bestimmte Personen benennen, die im Ernstfall für einen diese Entscheidungen übernehmen sollen. Gerade bei stark verflochtenen Familiensituationen und eventuell fehlender Nachfolgeregelungen sollte in der Patientenverfügung gerade kein erbendes Mitglied der Familie erkoren werden um über lebenserhaltende Maßnahmen zu entscheiden. Hier empfiehlt es sich den Arzt seines Vertrauens einzusetzen. Das erspart mögliche Irritationen in der Familie über ungleiche Wahrnehmungen zur Sinnhaftigkeit einzelner medizinischer Maßnahmen – gerade weil diese möglicherweise bzw. hoffentlich aus Sicht des Betroffenen noch weit in der Zukunft liegen und nur medizinisch geschultes Personal deren Sinn und Aussicht erkennt.